Delegierte haben Vorstand gewählt
Der letzte Schritt zur Konstituierung der Gremien des Landesseniorenrats ist gemacht. Die 182 zum Wahlzeitpunkt wahlberechtigten Delegierten der Landesversammlung wählten einen Vorstand. Im Folgenden finden Sie nach Regierungsbezirken geordnet eine Übersicht aller Kandidatinnen und Kandidaten, die zur Wahl standen.
Inhaltsverzeichnis
Gemäß Art. 4 Abs. 1 BaySenG besteht der Vorstand aus acht Mitgliedern. Gemäß Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) wählten die Delegierten eines Regierungsbezirks aus ihrer Mitte:
- für den Regierungsbezirk Oberbayern zwei Vorstandsmitglieder und zwei stellvertretende Vorstandsmitglieder und
- für die übrigen Regierungsbezirke jeweils ein Vorstandsmitglied und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied.
Zunächst wurden in einer Briefwahl die acht Vorstandsmitglieder gewählt. Die Wahl der stellvertretenden Vorstandsmitglieder wird gesondert zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die den Delegierten vorliegenden Briefwahlunterlagen mussten bis Freitag, 1. Dezember 2023, bei der Geschäftsstelle des Landesseniorenrats eingehen.