Aufgaben des Landesseniorenrates
Der Landesseniorenrat ist ein Gremium der Meinungsbildung, der Interessenvertretung sowie des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Seniorenpolitik. Er ist sowohl für die Seniorenvertretungen in den Gemeinden und Landkreisen Ansprechpartner, Ratgeber und Unterstützer für deren Arbeit vor Ort als auch Vertreter seniorenspezifischer Interessen auf Landesebene, insbesondere gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung.
Im Einzelnen sind die Aufgaben des Landesseniorenrats in Art. 5 des Seniorenmitwirkungsgesetzes geregelt. Die Bestimmung sieht unter anderem vor, dass der Landesseniorenrat zu allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden soll, soweit sie im Schwerpunkt seniorenbezogene Themen behandeln oder berühren.